Unterscheidungen nach Region und Bundesland
Für jede Region ist ein eigenes Bauamt zuständig.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir die genehmigungsfreien Vorgaben für den Bau eines Terrassendachs nach Bundesland aufgelistet.
Baden-Württemberg
Im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern
Bayern
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Berlin
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Brandenburg
Bis zu maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum
Bremen
Bis zu einer Tiefe von 3 Metern
Hamburg
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen
Hessen
Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
Niedersachsen
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Nordrhein-Westfalen
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Rheinland-Pfalz
Bis zu 50 m³ unbeheizter Raum
Saarland
Bis zu einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe von 4 Metern
Sachsen
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Sachsen-Anhalt
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern
Schleswig-Holstein
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Thüringen
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern